Schallplattenunterhalter „Ossi Ostborn“ legt in der Theaterbar auf!
"In der DDR wurden DJs zur Vermeidung des englischen Begriffes Diskjockey gesetzlich als "Schallplattenunterhalter" oder kurz als "SPU" bezeichnet. Es gab auf Grundlage der Anordnung über Diskothekveranstaltungen vom 15. August 1973 (Gbl. der DDR Teil I Nr. 38 vom 27. August 1973) frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter. Jeder zukünftige SPU musste dazu einen Eignungstest bestehen und einen einjährigen speziellen Grundlehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung bei dem dafür zuständigen Kreis- bzw. Stadtkabinett für Kulturarbeit durchlaufen. Anschließend wurde eine Spielerlaubnis erteilt. Nur der „staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter“ durfte Tonträger vor einem größeren Publikum spielen und musste regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen, sogenannten Monatskonsultationen, teilnehmen. Alle zwei Jahre erfolgte eine Neueinstufung durch die Einstufungskommission. Eine weitere Besonderheit in der DDR bestand in zahlreichen Vorschriften und Empfehlungen, zu deren Einhaltung der SPU verpflichtet war. Die wohl bekannteste Regelung der „Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik“ (AWA) war die 60/40 - Regelung, die SPU dazu verpflichtete 60 Prozent der Programmfolge mit Musikproduktionen aus der DDR und dem sozialistischen Ausland zu gestalten."





