Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB des Theater Dortmund

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern*innen und dem Theater Dortmund. Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren des Theater Dortmund oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten*innen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementbedingungen des Theater Dortmund keine speziellen Regelungen getroffen sind. Für Mitglieder von Besuchsorganisationen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. SPIELPLAN / ANFANGSZEITEN

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den offiziellen vom Theater Dortmund herausgegebenen Veröffentlichungen (Jahres- und Monatsbroschüren) sowie im Internet bekannt gegeben. Für die Angaben im Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Theater Dortmund keine Gewähr. Sonderveranstaltungen werden im Monatsspielplan angekündigt.

3. ÖFFNUNGSZEITEN

Die Theaterkasse, die Ticket-Hotline, sowie der Abo- und Gruppen-Service sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Theater Dortmund angegebenen Zeiten geöffnet.
Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. Nur bei Vorstellungen der Jungen Oper und Konzerten im Opernfoyer öffnet die Abendkasse erst eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn.
An der Abendkasse werden ausschließlich Karten für die jeweilige Veranstaltung verkauft.
Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4. EINTRITTSPREISE

Die Vorstellungen werden verschiedenen Saalplänen, Preiskategorien und Platzgruppen zugeordnet.Die jeweils geltenden Eintrittspreise können den Veröffentlichungen des Theater Dortmund entnommen werden. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z. B. Gastspiele, Sonderveranstaltungen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.
Programmhefte, Textbücher und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
Die Eintrittspreise setzen sich aus einem Grundpreis, Service- und Systemgebühren zusammen.

5. ERMÄSSIGTE EINTRITTSPREISE

Die jeweils geltenden Ermäßigungen können den Veröffentlichungen des Theater Dortmund entnommen werden. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Ermäßigungen gelten für fast alle Eigenveranstaltungen des Theater Dortmund, ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Nachweis gültig. Der Nachweis der Ermäßigungsberechtigung muss beim Kartenkauf und beim Einlass unaufgefordert vorgezeigt werden. Kann der Nachweis an der Einlasskontrolle nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Rabatt-Gutscheine aus Bonusheften gelten beim Kauf von zwei Eintrittskarten zum Vollpreis für eine Vorstellung, ausgenommen hiervon sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen.
Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden, eine Kombination von Ermäßigungen und/oder Rabatten ist nicht möglich. Bei Veranstaltungen für junges Publikum gelten die festgelegten Ermäßigungspreise. Bei einzelnen Vorstellungen können Ermäßigungen nur in eingeschränkten Platzbereichen verfügbar sein oder gar keine Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigungen werden nur auf den Grundpreis gewährt, daher weicht der ermäßigte Kartenpreis im Verhältnis zum Ermäßigungsprozentsatz geringfügig nach oben ab. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

6. KARTENVERKAUF

VORVERKAUF

Der Vorverkauf beginnt zu dem im Spielzeitheft und in sonstigen Veröffentlichungen des Theater Dortmund jeweils genannten Zeitpunkt bzw. mit Erscheinen des jeweiligen Monatsspielplanes. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich. Spielplan- sowie Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
Neben dem Kartenvorverkauf an der Theaterkasse können Karten auch im Webshop des Theater Dortmund, über www.eventim.de sowie an allen CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen erworben werden. Dort können abweichende Gebühren erhoben werden. Sonderaktionen und -rabatte gelten nicht an CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen. Das Theater Dortmund haftet nicht für eine mangelhafte Ausführung oder ein Verschulden dieser Partner.
Bei Kauf der Eintrittskarte sind die Karte und der Kartenaufdruck (Vorstellung, Datum und Platzangaben) sowie evtl. das Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen sowie nachträgliche Rabattierungen können nicht anerkannt werden. Dies gilt auch sinngemäß für Karten, die über das Online-Ticket-System des Theater Dortmund im Webshop erworben wurden. Der Vertrag kommt bindend durch das Abschließen des Kaufvorgangs und Übergabe der Zahlungsdaten zustande.
Das Theater Dortmund behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Theater Dortmund behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

BESTELLUNG/RESERVIERUNG

Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem*der Kund*in kommt durch die Bestellung des*der Kund*in (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Der*die Kund*in erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern von dem*der Kund*in Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Jeder Kartenkauf wird personalisiert, wofür Vorname, Nachname, Telefonnummer und/oder Email-Adresse erhoben wird. Kartenreservierungen (persönlich, telefonisch, schriftlich per Post, Fax oder Email) sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.
Die Optionsfrist einer Reservierung beträgt maximal 14 Tage. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Frist an der Theaterkasse oder vorab per Überweisung bezahlt, so gehen die nicht abgeholten Karten wieder in den freien Verkauf. Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises abgeschlossen.

SICHTBEHINDERUNGEN

Bedingt durch die baulichen Gegebenheiten der Spielstätten sind Übertitel nicht von allen Plätzen aus uneingeschränkt sichtbar. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige Lesbarkeit der Übertitelung. Gleiches gilt für die eine eingeschränkte Sicht auf die Bühne bzw. das Bühnenbild.

BARRIEREFREIE PLÄTZE

Barrierefreie Plätze stehen aus baulichen Gründen nur in eingeschränkten Umfang zur Verfügung und werden nach Verfügbarkeit vergeben. Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur, wenn beim Kauf der Eintrittskarte ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde.

ZAHLMÖGLICHKEITEN

Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Die Bezahlung kann in bar, mit EC- bzw. Kreditkarte (VISA, MASTERCARD), mittels oder durch Einlösen von gültigen Gutscheinen oder per Vorab-Überweisung erfolgen.
Das erhaltene Wechselgeld ist sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theater Dortmund.
Sollte bei einer bargeldlosen Bezahlung eine Zahlung rückbelastet werden, ist der*die Käufer*in zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des Theater Dortmund.

VERSAND

Übersendet das Theater Dortmund Eintrittskarten/Abonnementkarten, so trägt der*die Käufer*in/Abonnent*in das Versandrisiko. Das Theater Dortmund ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater Dortmund ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben. Karten können bis zu sieben Werktage vor einer Vorstellung zugesendet werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung der Karten wird nicht übernommen.

ONLINE-VERKAUF UND PRINT@HOME MIT TICKETDIRECT

Online-Käufe sind mit Beginn des Vorverkaufes möglich. Die Bezahlung beim Online-Kauf kann mit Kreditkarte (VISA/MASTERCARD), per PayPal oder mittels Einlösung von gültigen Gutscheinen erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kartenherausgeber. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theater Dortmund. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der*die Käufer*in zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Es obliegt dem*der Käufer*in seinen Webshop-Account und seinen TicketDirect-Ausdruck vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
Bei Teilnahme am TicketDirect-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den*die Käufer*in zum Herunterladen der TicketDirect-Eintrittskarte im PDF-Format übermittelt. Das Ticket ist im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Die vom*von der Käufer*in ausgedruckte TicketDirect-Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom/von der Käufer*in entrichteten Entgelts. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der TicketDirect-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von TicketDirect für jede Vorstellung besteht nicht. Falls von diesen TicketDirect-Karten Kopien oder sonstige Vervielfältigungen sich im Umlauf befinden, erhält nur der*die Besitzer*in, der*die als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem*der Kartenkäufer*in, dessen*deren Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten TicketDirect Karten zu verlangen. Das Theater Dortmund haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des TicketDirect.

GRUPPENBESTELLUNGEN

Gruppen mit mindestens 20 Personen wird eine Ermäßigung auf den Normalpreis gewährt. Schulgruppen (ab 10 Schüler*innen mit aufsichtführender Lehrkraft) können bei Sammelbestellungen ermäßigte Sitzplatzkarten erhalten. Auf je 10 Schüler*innenkarten wird für die aufsichtführende Lehrkraft eine ermäßigte Karte gewährt.
Gruppenbestellungen können schriftlich, per Fax, per Email, telefonisch oder persönlich erfolgen. Eine Buchung kann als Kauf auf Rechnung erfolgen. Dafür ist eine schriftliche Bestellung mit rechtsverbindlicher Unterschrift erforderlich. Nach Eingang der Bestätigung werden die Karten mit Lieferschein per Post zugestellt. Versandte Tickets können nicht zurückgenommen werden. Die Rechnung erfolgt zum Beginn des Folgemonats nach der Veranstaltung. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theater Dortmund.

7. KARTENRÜCKGABE

Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Sofern aus Kulanzgründen unter Vorlage der Originalkarten eine Rückgabe – gegen einen Gutschein – dennoch zugelassen wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Karte berechnet. Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs, insbesondere Unterbrechungen, ein verspäteter Vorstellungsbeginn oder eine konzertante Aufführung, berechtigen in der Regel nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.
Soweit das Theater Dortmund Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, gilt §312g Abs.2 Ziffer 9 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht somit nicht.
Wird anstelle eines Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Theaterkasse gebührenfrei gegen einen Gutschein zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich das Theater Dortmund, eine Ersatzaufführung anzubieten. Muss eine Vorstellung ersatzlos entfallen, können die direkt beim Theater Dortmund gekauften Karten an der Theaterkasse oder über das Online-Formular bis 30 Tage nach Vorstellungsdatum gegen Gutschein oder Rücküberweisung zurückgegeben werden. Alle nicht direkt beim Theater Dortmund gekauften Karten, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn eine Vorstellung abgebrochen wurde, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der reinen Vorstellungszeit (ohne Pause) gezeigt war. Musste eine Aufführung nach mehr als der Hälfte abgebrochen werden, sind sämtliche Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die vorgenannten Ansprüche können vom*von der Kartenkäufer*in innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin online oder schriftlich gegenüber dem Theater Dortmund geltend gemacht werden. Ein Erstattungsanspruch des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen dieser Frist geltend gemacht wird.
Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.
Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom*von der Besucher*in, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Gutscheine, kein Ersatz geleistet. Vergebliche Aufwendungen des*der Besucher*in (Reisekosten, Parkgebühren u. ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.

8. WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN

Jeglicher nicht genehmigte gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zu einem solchen Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung des Theater Dortmund untersagt. Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten durch Besucher*innen oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor den Spielstätten des Theater Dortmund sowie vor ihrer Theaterkasse ist untersagt. Das Theater Dortmund behält sich rechtliche Schritte gegen Personen, die diesem Verbot zuwider handeln, vor. Für jeden schuldhaften Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des gezahlten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch das Theater Dortmund bleibt vorbehalten.

9. VERLUST VON EINTRITTSKARTEN

Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber dem Theater Dortmund auf Ausstellung einer Ersatzkarte. Kann ein*e Käufer*in unter genauer Platzangabe glaubhaft machen, dass er*sie die Karte gekauft hat, kann das Theater Dortmund ausnahmsweise einmalig Ersatzkarten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 € pro Karte ausstellen. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der*die Inhaber*in der Ersatzkarte Vorrang. Der*Die Inhaber*in der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Foyerteam überprüft beim Einlass nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.

10. GUTSCHEINE

Wertgutscheine sind gem. § 195 BGB ab Ende des Ausstellungsjahres drei Jahre lang gültig und können für eine Vorstellung nach Wahl an der Theaterkasse oder im Webshop in Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Verlängerung der Gutscheindauer ist ausgeschlossen. Wertgutscheine können nicht bar ausgezahlt und nicht für Abonnement- oder Lieferschein-Rechnungen sowie die Theatercard berücksichtigt werden. Bei Verlust oder Verfall des Wertgutscheines leistet das Theater Dortmund keinen Ersatz.
Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom*von der Käufer*in zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der*die Käufer*in für die Differenz einen neuen Wertgutschein.
Freikarten-Gutscheine sind nur bis zum aufgedruckten Datum gültig. Die Gültigkeit von Wahlabonnement-Gutscheinen und Umtauschscheinen wird durch die jeweils gültigen Abonnement-Bedingungen geregelt. Bei Verlust oder Verfall von Wahlabonnement-Gutscheinen und Umtauschscheinen leistet das Theater Dortmund keinen Ersatz. Sollen Wertgutscheine, Wahlabonnement-Gutscheine, Umtauschscheine oder Rabatt-Coupons eingelöst werden, müssen diese im Original vorliegen.

11. THEATERCARD

Die Theatercards 100, 50 und 25 sind Rabattkarten. Diese sind kostenpflichtig und berechtigen den*die Inhaber*in zum Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten. Die Theatercard 100 berechtigt zu einem Rabatt von 100%, die Theatercard 50 zu einem Rabatt von 50% und die Theatercard 25 zu einem Rabatt von 25%.
Die Theatercard gilt nur für die Spielzeit, in der sie gekauft wird. Sie ist personengebunden, nicht übertragbar und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Die Theatercard muss beim Kartenkauf sowie zusammen mit der Eintrittskarte am Einlass vorgezeigt werden. Ausgenommen von der Theatercard-Regelung sind Sonderveranstaltungen (nur Theatercard 25 und 50) und Gastspiele, die im Monatsspielplan angekündigt sind. Bei Veranstaltungen für junges Publikum gelten die festgelegten Ermäßigungspreise. Der Verlust der Theatercard ist der Theaterkasse sofort mitzuteilen. Gegen einen Betrag von 5,00 € kann eine Ersatz-Theatercard ausgestellt werden.

12. EINLASS ZU DEN AUFFÜHRUNGEN

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten des Theater Dortmund, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner des Theater Dortmund. Für Festplatzabonnements gilt die Abonnementkarte als Eintrittskarte, Wahl-Abonnement-Gutscheine müssen vor dem Vorstellungsbesuch gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Dem Foyerteam ist beim Einlass eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Verspätete Besucher*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Nacheinlass. Soweit es ohne Beeinträchtigung des Stückablaufes möglich ist, kann der Einlass gegebenenfalls auf Anweisung des Foyerteams zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bild- oder Aktwechsel, Pause) erfolgen. Den Anweisungen des Foyerteams bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

13. GARDEROBE

Mäntel, Schirme, Rucksäcke, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauendensaal mitgenommen werden und müssen in die dafür vorgesehen Garderobenschränke eingeschlossen werden. Im Opernhaus wird dafür eine 1-Euro-Münze oder eine 10-Cent-Münze, im Schauspielhaus eine 1-Euro-Münze als Pfand benötigt. Es erfolgt keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertsachen, Schmuck u. ä. seitens des Theater Dortmund. Bei Verlust des Garderobenschlüssels kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn der*die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für die Wiederbeschaffung des Garderobenschlüssels sind dem Theater Dortmund 10,00 EUR zu ersetzen. Für Verlust und Beschädigung aufbewahrter Garderobe haftet das Theater Dortmund nicht.

14. FUNDSACHEN

Wertgegenstände jeder Art, die in den Räumen des Theater Dortmund gefunden wurden, werden vom Foyerteam des Theater Dortmund entgegen genommen und verwahrt. Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Foyerteam unverzüglich anzuzeigen. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§978 ff. BGB.

15. BILD- UND / ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind ohne vorherige Zustimmung des Theater Dortmund nicht gestattet. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Theater Dortmund. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Theater Dortmund oder eines vom Theater Dortmund autorisierten Dritten nicht in die Räume des Theater Dortmund gebracht werden. Das Theater Dortmund behält sich hierbei sämtliche rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Theater Dortmund ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung versendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Werden solche Aufnahmen im Rahmen einer Vorstellung gemacht, wird in Aushängen darauf hingewiesen.

16. HAUSRECHT

Das Theater Dortmund übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es obliegt der Theaterleitung, sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilf*innen bedienen. Den Anweisungen des Personals des Theater Dortmund ist Folge zu leisten.
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen belästigen werden.
Die Mitnahme von Kindern unter drei Jahren zu Vorstellungen ist nicht möglich, da es nach bisherigen Erfahrungen ansonsten mit keinem störungsfreien Veranstaltungsablauf zu rechnen ist. Ausgenommen hiervon sind Kindervorstellungen mit ausdrücklicher Altersangabe.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Räume des Theater Dortmund ist nicht gestattet.
In allen Spielstätten des Theater Dortmund gilt absolutes Rauchverbot.
Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein*eine Besucher*in unberechtigterweise den Platz, kann das Theater Dortmund den Differenzbetrag erheben oder den*die Besucher*in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen oder störenden Lichtquellen dürfen während der Vorstellung nicht genutzt werden und sind daher auszuschalten.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Theater Dortmund sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Abholung der Garderobe ist in diesem Fall nicht möglich.

17. HAFTUNG

Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein*eine Besucher*in in den Räumen des Theater Dortmund erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeiter*innen oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilf*innen des Theater Dortmund begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

18. DATENSCHUTZ / HINWEIS ZUR DATENSPEICHERUNG

Die von Kund*innen angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Detaillierte Informationen darüber, wie das Theater Dortmund mit personenbezogenen Daten von Interessierten, Kund*innen und Besucher*innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und –Ansprüche können der Datenschutzerklärung des Theater Dortmund unter www.theaterdo.de/datenschutz/ entnommen werden.

19. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Das Theater Dortmund ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

20. ANWENDBARES RECHT/ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND/ SALVATORISCHE KLAUSEL

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

21. INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Dortmund, 01.10.2021; Tobias Ehinger, Geschäftsführender Direktor