Abonnement-Bedingungen

  1. Zustandekommen eines Abonnement-Vertrages/Änderungen
    Ein rechtsgültiger Abonnement-Vertrag zwischen Ihnen und dem Theater Dortmund kommt mit dem Eingang einer schriftlichen Bestellung mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Theater Dortmund zustande, es sei denn, das Theater Dortmund erklärt innerhalb 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass der Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Die nachstehenden Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Das Theater Dortmund behält sich das Recht vor, diese Abonnementbedingungen für die jeweilige Spielzeit zu ändern. 
  2. Laufzeit des Abonnement-Vertrages und Kündigung
    Abonnements werden jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Der Vertrag mit dem Theater verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit zu den in der neuen Spielzeit gültigen Abonnementpreisen und Abonnement-Bedingungen, wenn der/die Abo-InhaberIn oder das Theater Dortmund nicht schriftlich jeweils zum 15. Juni kündigt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumiger Zahlung des Abonnements) bleibt davon unberührt. Alle Informationen zu Ihrem Abonnement und den Preisen entnehmen Sie bitte dem Spielzeitheft, das Ihnen rechtzeitig zugesandt wird oder www.theaterdo.de. Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich. Die Änderungsfrist endet jeweils am 15. Juni.
  3. Übertragbarkeit des Abonnements
    Das Abonnement ist nicht namensgebunden und auf Dritte übertragbar, der/die eingetragene Abo-InhaberIn bleibt aber VertragspartnerIn. Ermäßigte Abonnements können nur an Ermäßigungsberechtigte weitergegeben werden, eine Aufzahlung ist nicht möglich. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Der gültige Ermäßigungsnachweis ist als Kopie bei Vertragsabschluss und jeweils am Einlass vorzulegen.
  4. Abonnement-Unterlagen und Zahlungsweise
    Die Abonnementkarte – gleichzeitig Eintrittskarte – wird zusammen mit der Rechnung im August zugesandt, ebenso die Wahl-Abonnement-Gutscheine. Das Risiko des Versands trägt der/die AbonnentIn. Auf der Abonnement-Karte sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt. Der Rechnungsbetrag wird zum 1. September per Überweisung fällig. Im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzugs-Verfahrens ist eine Ratenzahlung (1. September/1. Februar) möglich (ausgenommen Wahl-Abonnements). Eine Bareinzahlung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. Wertgutscheine können nicht für Abonnement-Rechnungen berücksichtigt werden. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig bezahlt, ist das Theater berechtigt, dieses anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch der Abonnentin/des Abonnenten besteht nicht.
  5. Adressänderungen
    Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung sind dem Theater Dortmund umgehend schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.
  6. Veranstaltungsänderungen/Platzänderungen
    Das Theater Dortmund verpflichtet sich, die Abonnementtage einzuhalten. Aus zwingenden betrieblichen Gründen bleiben Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen vorbehalten. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Das Theater behält sich das Recht vor, aus zwingenden technischen oder künstlerischen Gründen Titel im Spielplan und somit im Abo-Angebot zu ändern. Sollte der abonnierte Platz aus künstlerischen oder technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält das Theater sich vor, einen gleichwertigen Ersatzplatz zuzuweisen. Die Eintrittskarte für den entsprechenden Ersatzplatz wird per Post vor der jeweiligen Vorstellung zugesandt.
  7. Umtausch(scheine) und Gültigkeit
    Ein Tausch einer Abo-Vorstellung im Festplatz-Abonnement ist unter Vorlage der Abonnementkarte bis drei Tage vor der zu tauschenden Vorstellung an der Theaterkasse oder im Abo-Service möglich. Gegen einen Betrag von 3,00 Euro (erster Umtausch kostenfrei) erhalten Sie bei rechtzeitiger Vorlage einen Umtausch-Schein. Die Umtauschgebühr entfällt bei Stückänderung oder Terminverlegung des Theaters. Der Umtausch-Schein muss innerhalb der laufenden Spielzeit (spätestens bis zum letzten Spieltag) gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden, danach verliert er seine Gültigkeit. Die Einlösung des Umtausch-Scheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Beim Wechsel des Stückes, des Wochentages oder der Spielstätte können Zuzahlungen bzw. Verlust entstehen. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich. Bei Sonderabonnements sind der Umtausch einer Vorstellung sowie eine automatische Verlängerung des Abos ausgeschlossen. Als Sonderabos gelten: Weihnachtsabos, Familienkonzert-Abo, Konzert für junge Leute-Abo, sowie die Exklusiv-Abos der Sparkasse und die Schnupper-Abos. Umtausch-Scheine sind keine Wertgutscheine, pro Eintrittskarte kann nur ein Umtausch-Schein eingelöst werden. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen sowie für verfallene oder verlorengegangene Umtausch-Scheine wird kein Ersatz geleistet. Umtausch-Scheine gelten nur für die Spielzeit, für die sie ausgestellt wurden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Bei Sonderveranstaltungen ist nur eine wertmäßige Anrechnung auf den Vollpreis möglich. Eine Einlösung für Gastspiele ist ausgeschlossen, auch eine Anrechnung ist nicht möglich.
  8. Wahl-Abonnement-Gutscheine und Gültigkeit
    Das Theater Dortmund bietet Wahl-Abonnements, deren Gutscheine nach Verfügbarkeit der Plätze eingelöst werden können. Wahl-Abonnement-Gutscheine sind keine Wertgutscheine, pro Eintrittskarte kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Für nicht besuchte Vorstellungen sowie für verfallene oder verlorengegangene Wahl-Abonnement-Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Wahl-Abonnement-Gutscheine gelten nur für die Spielzeit und für die Spielstätte, in der sie gekauft werden. Bei Sonderveranstaltungen ist nur eine wertmäßige Anrechnung auf den Vollpreis möglich. Eine Einlösung für Gastspiele ist ausgeschlossen, auch eine Anrechnung ist nicht möglich.
  9. Verlust
    Der Verlust Ihrer Abonnementkarte (Festplatz-Abonnement) ist dem Abo-Servicesofort mitzuteilen. Gegen einen Gebühr von 3,00 Euro je Karte kann eine Ersatz-Abonnementkarte ausgestellt werden. Verloren gegangene Umtauschscheine und Wahl-Abonnement-Gutscheine können nicht ersetzt werden.
  10. Datenspeicherung
    Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der vertraglichen Beziehung (§ 28 Abs. 1 Seite 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz) und zur Information über eigene Produkte gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Datenspeicherung zu widersprechen (soweit dies nach dem geltenden Recht möglich ist). Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Theater Dortmund, Theaterkarree 1-3, 44137 Dortmund. Der/die Abonnent:in willigt mit der Abonnement-Bestellung hierin ein.

Stand: März 2018